Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Ein „Anzeigenauftrag“ oder „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bezeichnet den Vertrag zwischen dem Sonah Verlag (nachfolgend „Verlag“) und einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Fremdbeilagen und/ oder sonstiger Werbemittel im Sonah Magazin zum Zweck der Verbreitung. Für jeden Auftrag und Folgeaufträge gelten die vorliegenden AGB sowie die im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Werbung aktuelle Preisliste des Verlags, deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausgeschlossen.

Erteilung eines Auftrages
1. Aufträge können persönlich, telefonisch, per Brief, per E-Mail oder über das Anzeigen-Formular auf der Webseite des Verlages erteilt werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Vertrag kommt erst zustande durch die Auftragsbestätigung des Verlags, die vorbehaltlich anderer individueller Vereinbarungen zwischen Verlag und Auftraggeber per E-Mail erfolgt. Aufträge für alle Anzeigen und Beilagen sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und der Billigung durch den Verlag bindend.

Abschlüsse
2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen, Fremdbeilagen oder sonstiger Werbemittel unter Beachtung der dem Auftraggeber gemäß der geltenden Preisliste zu gewährenden Rabatte. Die einzelnen Anzeigenaufträge werden jeweils erst nach Vorlage eines Musters und der Billigung durch den Verlag bindend. Ist kein Erscheinungstermin vereinbart, sind Anzeigen, Fremdbeilagen und/oder sonstige Werbemittel im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Die zahlen- und mengenmäßige Einbeziehung in einen Abschluss, für die die Preisliste keinen Nachlass vorsieht, ist nicht möglich. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen zu schalten.

Aufträge durch Werbeagenturen
3. Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur bestehen. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart werden. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

Ablehungsberechtigung
4. Der Verlag ist berechtigt, Aufträge, auch einzelne Aufträge im Rahmen eines Abschlusses, nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Werbung gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder Achtung vor Mensch oder Tier verstößt. Außerdem wenn die Veröffentlichung der Werbung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft, der Qualität oder der technischen Form unzumutbar ist sowie wenn Anzeigen oder Beilagen durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Verlag ist auch berechtigt, von Anzeigen- und Abschlussverträgen zurückzutreten, sofern die notwendigen Druckdaten nicht bis Anzeigenschluss (Termine in den Mediadaten, einsehbar auf der Webseite des Verlages) eingehen. Aufträge für Anzeigen und Beilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Magazins veröffentlicht werden sollen, müssen bis spätestens fünf Werktage vor Anzeigenschluss (Termine in den Mediadaten, einsehbar auf der Webseite des Verlages)eingehen, sodass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

Kenntlichkeit von Inseraten
5. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen mit dem Wort „Anzeige“ oder einem ähnlichen Hinweis deutlich als solche zu kennzeichnen.

Umgang mit Druckdaten
6. Für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Druckdaten für Anzeigen, Beilagen und sonstige Werbemittel ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckdaten fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckdaten gegebenen Möglichkeiten. Druckdaten werden nur auf schriftliche Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, andernfalls gehen sie in das Eigentum des Verlags über. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet sechs Wochen nach Veröffentlichung der vorgelegten Druckdaten.

Reklamationen
7. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel müssen Kaufleute spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung der Anzeige reklamieren. Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige, trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckdaten und rechtzeitiger Reklamation, kann der Auftraggeber den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige verlangen. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Anzeigenzweck nicht beeinträchtigt (z. B. bei geringfügigen Farbfehlern oder bei einem nicht ganz scharfen Abdruck) und/oder wenn die Nacherfüllung für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten verjähren zwölf Monate nach Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige.

Haftung/ Haftungsausschluss
8. Der Verlag haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Werbeauftrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen den Verlag unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verlags nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt. Schadensersatzansprüche von Kaufleuten gegen den Verlag verjähren, abgesehen von Ansprüchen aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung, in zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den, den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Haftungsfreistellungserklärung: Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter (z.B. Schutzrechtsverletzungen, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Verletzungen des Heilmittelwerbegesetzes oder der Health-Claims-Verordnung) frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverteidigung. Wird der Verlag (z. B. durch gerichtliche Entscheidung) zum Abdruck einer Gegendarstellung o. Ä. verpflichtet, hat der Auftraggeber die Kosten nach der gültigen Anzeigenpreisliste zu tragen.

Probeabzüge
9. Probeabzüge werden nur im Ausnahmefall geliefert, insbesondere dann, wenn dem Verlag der Auftrag erteilt wurde, die Anzeige gestalten zu lassen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der freigegebenen Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der beim Zusenden des Probeabzugs genannten Frist schriftlich mitgeteilt werden, anderenfalls gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

Fehlende Größenvorschrift
10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die je nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

Zahlungsbedingungen
11. Die Rechnung wird in der Woche des Erscheinungstermins der jeweiligen Ausgabe versandt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang zu zahlen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages oder Abschlusses bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Verlag behält sich vor, in Einzelfällen Vorauskasse bis zum Anzeigenschluss zu verlangen, insbesondere bei der Neuaufnahme einer Geschäftsbeziehung oder wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers vorliegen. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet. Gegenansprüche
12. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und nicht bestritten sind.

Belege
13. Der Verlag liefert nach Veröffentlichung der Werbung ein Belegexemplar. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Änderungswünsche
14. Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

Auflagenschwankungen
15. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Anzeigenjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen etwaige Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Sinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag hätte zurücktreten können.

Aufbewahrung von Druckunterlagen
16. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet sechs Wochen nach Ablauf des Auftrages.

Konkurrenzausschluss
17. Ein Ausschluss von Mitbewerbern des Auftraggebers und/oder des Werbungtreibenden für eine bestimmte Ausgabe oder auf der gleichen Seite kann nicht gewährt werden.

Duldung durch Abonnenten
18. Anzeigen dürfen den Interessen der Abonnenten inhaltlich und optisch nicht widersprechen. Stellt sich nach Erscheinen der Anzeige heraus, dass die Anzeige von den Abonnenten abgelehnt wird, so hat der Verlag das Recht, von der weiteren Abwicklung eines Auftrags von Staffelanzeigen sofort zurückzutreten.

Rücktrittsrecht
19. Wegen des begrenzten Anzeigenraumes gilt für den Inserenten ein Rücktrittsrecht nur dann, wenn es ausdrücklich vorher vereinbart und durch den Verlag bestätigt wurde. Von dem Rücktrittsrecht kann jedoch nur spätestens 8 Wochen vor Anzeigenschluss Gebrauch gemacht werden.

Beilagen
20. Beilagen dürfen nur dann Werbung für mehrere Produkte oder Dienstleistungen enthalten, wenn es sich um Produkte oder Dienstleistungen des gleichen Unternehmens oder der gleichen Unternehmensgruppe handelt.

Platzierungszusagen
21. Feste Platzierungszusagen verlieren ihre Gültigkeit, wenn die umbruchtechnische Heftstruktur eine Umplatzierung der Anzeige erforderlich macht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Auftrags und/oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Erfüllungsort ist Neunkirchen. Gerichtsstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Neunkirchen.

Zahlungsbedingungen: 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Die Rechnungen werden in der Woche des Erscheinungstermins der jeweiligen Ausgabe versandt. Der Verlag behält sich vor, in Einzelfällen Vorauskasse bis zum Anzeigenschluss zu verlangen, insbesondere bei der Neuaufnahme einer Geschäftsbeziehung, bei im Ausland ansässigen Auftraggebern oder wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers vorliegen. Bankverbindung: Sparkasse Neunkirchen, IBAN: DE20 5925 2046 0100 1997 44, BIC: SALADE51NKS.



Umtausch/Rückgabe von im Shop bestellten Artikeln

Von Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen sind Druckprodukte sowie Lebensmittel. Für andere Artikel in unserem Shop bieten wir eine Rückerstattung an, sofern die Artikel innerhalb von 14 Tagen in einwandfreiem und unbenutztem Zustand an uns zurückgesendet werden. Wir bitten um Verständnis, dass Versandkosten für das Zurücksenden von Artikeln von uns als kleinem Unternehmen leider nicht übernommen werden können.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Abschluss von Abonnements


1. Allgemeines
Die im Folgenden dargestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen für Abonnements beziehen sich ausschließlich auf das Magazin „Sonah“ des Sonah Verlags. Durch die Auftragserteilung wird der Inhalt dieser Bedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, haben keine Gültigkeit.

2. Zustandekommen des Abonnement-Vertrages
Der Abonnent/die Abonenntin beantragt telefonisch, per Post, per E-Mail oder über den Onlie-Shop des Sonah Verlages ein Abonnement. Anschließend erhält er/sie eine Auftrags- beziehungsweise Bestellbestätigung, wenn möglich per E-Mail, andernfalls per Post. Das Vorteils-Abonnement läuft zunächst für vier Ausgaben und anschließend automatisch bis auf Widerruf. Das Probe-Abonnement läuft zunächst für zwei Ausgaben und geht anschließend automatisch in ein Vorteilsabo über, sofern der Kunde/die Kundin nicht widerruft. Das Geschenkabonnement läuft für 4 Ausgaben und endet dann automatisch. Ein Abonnement kann jederzeit einfach per Anruf, E-Mail oder poastalisch gekündigt werden. Die Lieferung jeder Ausgabe erfolgt 2-5 Werktage nach Erscheinen. Bei neuen Abonnements muss die Anfrage 3 Werktage vor Erscheinungstag eingegangen sein, wenn diese Frist gewahrt werden soll. Geht die Anfrage danach ein oder beginnt ein Abonnement mit einer bereits erschienenen Ausgabe, so wird die Ausgabe 2 -5 Werktage nach Eingang der Anfrage verschickt. Vertragssprache des Abonnementverstrags ist Deutsch.

2. Erscheinungsweise
Das Magazin „Sonah“ erscheint vierteljährlich. Bei Nichterscheinen infolge höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger vom Verlag nicht zu vertretender Umstände besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Kürzung des Bezugsgeldes.

3. Bestellung
Die Abonnements können beim Sonah Verlag, über den Buchhandel oder andere Partner bestellt werden. Um den Auftrag erfüllen zu können, speichert der Verlag die Anschriften und Kontaktdaten in der Abonnentendatei.

4. Wiederrufsrecht
Der Abonnent/die Abonnentin ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen die Bestellung des Abonnements zu widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Sonah Verlag (Göttelborner Straße 94, 66557 Illingen, Tel.: (0 68 25) 9 23 14 55, info@sonah-verlag.de) ohne Angabe von Gründen in Textform (Briefoder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das per E-Mail oder Post von uns an Sie versandte Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Wiederrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben bereits empfangene Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie den Sonah Verlag (Göttelborner Straße 94, 66557 Illingen, Tel.: (0 68 25) 9 23 14 55, info@sonah-verlag.de) über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

5. Lieferung, Preise und Zahlungsbedingungen
Die Lieferung der Magazine im Abo erfolgt vierteljährlich, gemäß dem vierteljährlichen Erscheinungsrhythmus von Sonah. Die Lieferung jeder Ausgabe erfolgt 2-5 Werktage nach Erscheinen. Bei neuen Abonnements muss die Anfrage 3 Werktage vor Erscheinungstag eingegangen sein, wenn diese Frist gewahrt werden soll. Geht die Anfrage danach ein oder beginnt ein Abonnement mit einer bereits erschienenen Ausgabe, so wird die Ausgabe 2 -5 Werktage nach Eingang der Anfrage verschickt. Wird das Probeabonnement nicht gekündigt, geht es nach dem Erhalt von zwei Ausgaben in ein Vorteils-Abonnement über. Der Bezugspreis der Abonnements umfasst die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Zustellung frei Haus. Die Bezugspreise sind jeweils zu Beginn eines Liefer-/ Berechnungszeitraumes fällig. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt.

6. Bezugsänderungen
Bezugsänderungen sind dem Verlag spätestens 14 Tage vor Erscheinen des nächsten Heftes mitzuteilen. Bestehende Bezugsverpflichtungen verlängern sich nur um den Zeitraum eventueller Lieferunterbrechungen, wenn die Lieferunterbrechungen nicht durch den Abonnenten/ die Abonnentin verschuldet waren.

7. Kündigung
Das Vorteils-Abonnement läuft zunächst für vier Ausgaben und anschließend automatisch bis auf Widerruf. Das Probe-Abonnement läuft zunächst für zwei Ausgaben und geht anschließend automatisch in ein Vorteilsabo über, sofern der Kunde/die Kundin nicht kündigt. Das Geschenkabonnement läuft für 4 Ausgaben und endet danach automatisch. Ein Abonnemnt kann jederzeit für den noch nicht bezahlten Bezugszeitraum gekündit werden. Enthält ein Abonnement/ eine Abonnentin eine Bezugsverpflichtung und erfolgt bis zum Ablauf der Bezugsverpflichtung keine Kündigung, so verlängert sich das Abonnement automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.

8. Behandlung von Daten, Datenschutz und Datensicherheit
Mit dem Absenden einer Abonnement-Bestellung über den Online-Shop oder einen Partner des Sonah Verlages, erklärt sich der Kunde/die Kundin damit einverstanden, dass die von ihm/ihr angegebenen, personenbezogenen Daten gespeichert und zur Abwicklung des Auftrages verwendet werden dürfen. Zur Abwicklung des Auftrages werden die Daten vom Verlag gespeichert.

Mediadaten

In unseren Mediadaten finden Sie Anzeigenpreise, redaktionelle Termine und weitere Infos.

AGB

Unsere AGB für Abonnenten und Inserenten.

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