Wer sich für das neue Jahr Glück und Segen sichern will, der sollte laut dem Volksglauben am Silvesterabend auf die Speisen achten: Erbsen und/ oder Sauerkraut sollten auf dem Teller liegen – und auch im „Fettnäpfchen“. Am zweiten und dritten Tag des neuen Jahres jedoch darf man dann auf keinen Fall Erbsen zu sich nehmen. Ziel der Ge- und Verbote: das Wohlwollen der Zwerge und guten Geister.
Mit den Nahrungsmitteln, die in unserer Region über Jahrhunderte den Jahreswechsel begleiteten, haben wir ein Büffet für die Silvesterfeier gezaubert – mit traditionellen Gerichten, wie dem feinen Erbsenbrei, und auch modernen, etwa der raffinierten Sauerkrautlasagne.
Der Beitrag ist zu finden in: Sonah Nr. 11 (1-2020)